Alkolenker ließ Auto auf Bahntrasse

Geldstrafe und bedingte Haftstrafe wegen Gemeingefährdung.
Ob ihm sein Führerschein wichtiger gewesen sein als das Leben von Menschen, fragte der beisitzende Richter Richard Gschwenter beim Prozess den Angeklagten. Natürlich nicht, antwortete der 28-jährige Feldkircher.
Aber mit seinem Verhalten hat er am 30. Oktober 2020 in Feldkirch-Altenstadt das Leben von mehreren Menschen in einem Personenzug und fremdes Eigentum in Gefahr gebracht. Denn der alkoholisierte Lenker hat an jenem Abend sein Auto auf dem Bahngleis stehen lassen und die Polizei davon nicht verständigt.
Vorsätzliche Gemeingefährdung
Das trug dem Bauarbeiter beim Schöffenprozess am Dienstag am Landesgericht Feldkirch einen Schuldspruch wegen versuchter vorsätzlicher Gemeingefährdung ein. Dafür wurde der mit fünf Vorstrafen belastete Angeklagte zu einer bedingten, nicht zu verbüßenden Haftstrafe von zwölf Monaten und einer unbedingten, dem Gericht zu bezahlenden Geldstrafe von 8000 Euro (400 Tagessätze zu je 20 Euro) verurteilt.
Das milde Urteil des Schöffensenats unter dem Vorsitz von Richter Christoph Stadler ist nicht rechtskräftig. Der von Serkan Akman verteidigte Angeklagte akzeptierte die Entscheidung, aber Staatsanwältin Melanie Wörle nahm drei Tage Bedenkzeit in Anspruch. Der Strafrahmen betrug ein bis zehn Jahre Gefängnis. Die verhängte kombinierte Strafe entspricht rund 18 Monaten Haft.
Alkoholisiert
Der mit 1,0 Promille alkoholisierte Lenker hat nach einem Lokalbesuch bei seiner Heimfahrt Sachschäden angerichtet und ist in Feldkirch-Altenstadt mit seinem Auto auf die in die Schweiz führende Bahntrasse gefahren. Dort ist der Pkw steckengeblieben. Der Fahrer ging zu Fuß nach Hause, ohne die Polizei von dem Hindernis auf dem Gleis zu informieren. Stattdessen gingen ab 22.40 Uhr Notrufe von Zeugen bei der Polizei ein. Um 22.55 Uhr wurde der ÖBB-Notfallkoordinator verständigt. So konnte der für 23.05 Uhr vorgesehene Personenzug noch rechtzeitig gestoppt und ein Unglück verhindert werden.
Lüge
Um 22.47 Uhr rief der Beschuldigte bei der Polizei an. Dabei gab er wahrheitswidrig an, sein Auto sei ihm während seines Lokalbesuchs gestohlen worden. Die Lüge trug ihm einen zusätzlichen Schuldspruch wegen Vortäuschung einer Straftat ein.
Der Österreicher türkischer Abstammung hat mit seinem Fehlverhalten vergeblich versucht, seinen Führerschein zu retten und seine Verwaltungsdelikte zu verschleiern. Die BH-Geldstrafe habe 2500 Euro ausgemacht, merkte der Mann an.