OGH-Richterin ausgetauscht

Hofrätin hatte über Haftbeschwerde von Ex-Polizist entschieden.
Im Korruptionsprozess gegen einen ehemaligen Vorarlberger Polizisten hat der Oberste Gerichtshof (OGH) jetzt eine OGH-Richterin für befangen erklärt. Die Hofrätin des Höchstgerichts in Wien wurde im für das Rechtsmittelverfahren zuständigen OGH-Senat durch einen anderen OGH-Richter ersetzt. Für ausgeschlossen erklärt wurde die OGH-Richterin, weil sie im Jänner 2019 als damalige Richterin des Wiener Oberlandesgerichts (OLG) am Beschluss über die Haftbeschwerde des seinerzeit in Wien in Untersuchungshaft sitzenden Ex-Polizisten mitgewirkt hatte. Der Oberste Gerichtshof hat über die Nichtigkeitsbeschwerden und die Strafberufungen des angeklagten Ex-Polizisten und von zwei weiteren Angeklagten zu befinden. Die drei Angeklagten bekämpfen damit das erstinstanzliche Urteil des Landesgerichts Feldkirch vom Juli 2019. Der unbescholtene Ex-Beamte wurde damals wegen Amtsmissbrauchs, Bestechlichkeit, versuchter Begünstigung und Vorteilsannahme zur Beeinflussung von Amtsträgern zu zwei Jahren Gefängnis verurteilt, davon acht Monate unbedingt.
Einkommenssteuer vorenthalten
Nach Ansicht des Landesgerichts hat sich der Polizist für illegale Abfragen und Interventionen von Ausländern mit 14.000 Euro bestechen lassen.
Rechtskräftig ist das Urteil im zweiten Prozess gegen den 59-jährigen Ex-Beamten. Als in Liechtenstein angestellter Security hat der angeklagte Österreicher dem Finanzamt Feldkirch 182.000 Euro an Einkommensteuer vorenthalten. Dafür wurde der Oberländer im März 2020 zu einer Geldstrafe von 110.000 Euro verurteilt, davon 55.000 Euro unbedingt.
Wegen Amtsmissbrauchs bestraft
In seinem dritten Feldkircher Strafprozess wurde über den früheren Ordnungshüter im Juni 2020 wegen Amtsmissbrauchs eine bedingte, nicht zu verbüßende Haftstrafe von sechs Monaten und eine unbedingte, dem Gericht zu bezahlende Geldstrafe von 4680 Euro (360 Tagessätze zu je 13 Euro) verhängt. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Nach den gerichtlichen Feststellungen hat der damalige Polizist für 31 Mitarbeiter einer Liechtensteiner Sicherheitsfirma, für die er nebenberuflich tätig war, ohne deren Zustimmung auf seinem Polizeicomputer Strafregisterabfragen getätigt.
Ermittlungen laufen
Zum Hauptvorwurf ermittelt die Wiener Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) noch: Der Bundespolizist aus dem Bezirk Feldkirch soll Vorarlberger Glücksspielrazzien verraten und dafür von Lokalbetreibern Geld kassiert haben.