Vom Vorwurf des Verbrechens der schweren Körperverletzung wurde der von Christina Lindner verteidigte Angeklagte am Landesgericht Feldkirch im Zweifel freigesprochen. Das Urteil von Richterin Sabrina Tagwercher ist nicht rechtskräftig. Für den Fall eines Schuldspruchs hätte der Strafrahmen sechs Monate bis fünf Jahre Gefängnis betragen.
Für die Strafrichterin war nach dem Beweisverfahren nicht erwiesen, dass der angeklagte 18-Jährige am 11. Juli beim Bahnhof in Klaus einem 19-Jährigen mit einem Faustschlag ins Gesicht eine Kieferwinkelfraktur zugefügt hat. Damit bleibt vorerst weiterhin offen, wer der Täter war.
In ihrer Urteilsbegründung verwies die Richterin darauf, dass das Opfer von einem Täter mit schwarzer Bomberjacke gesprochen hatte. Der Angeklagte sei zur fraglichen Zeit aber nachweislich blau gekleidet gewesen und habe keine Bomberjacke getragen. Ein Zeuge habe dazu ein kurz vor der Tat aufgenommenes Foto mit dem Angeklagten vorgelegt. Nach dem Besuch einer Vorderländer Diskothek ist es am Bahnhof zu einem Tumult mit mehreren Beteiligten gekommen. Dabei wurde der 19-Jährige geschlagen und schwer verletzt. „Ich war’s nicht“, sagte der vorbestrafte Angeklagte in der Hauptverhandlung. Er habe sich zwar am Tatort beim Bahnhof befunden, aber nicht zugeschlagen. Er müsse mit jemand anderem verwechselt worden sein.
Der Verletzte identifizierte als Zeuge vor Gericht den Angeklagten als Täter. Allerdings sagte der Zeuge auch, der Täter sei schwarz und nicht blau gekleidet gewesen. Zudem habe der Täter auch noch einen anderen seiner Kollegen geschlagen, gab das Opfer zu Protokoll.
Der 19-Jährige musste im Krankenhaus operiert werden. Wegen des Vorfalls habe er sechs Wochen lang Schmerzen gehabt, sagte der Zeuge. Als Teilschmerzengeld forderte er vom Angeklagten vergeblich 3000 Euro.