Gemeinnützige Arbeit verweigert

20-Jährige wurde verurteilt und ist nun vorbestraft.
Die 20-Jährige hat im Vorjahr bei der Polizei wahrheitswidrig angezeigt, beim Auto ihrer Mutter seien die Kennzeichen gestohlen worden. Das Landesgericht Feldkirch gewährte der unbescholtenen und geständigen Angeklagten für die falsche Beweisaussage und die Vortäuschung einer Straftat bei der Hauptverhandlung im Jänner eine Diversion: Mit 40 Stunden gemeinnütziger Gratisarbeit würde das Strafverfahren eingestellt werden. Damit würde ihr eine drohende Verurteilung und eine Vorstrafe erspart bleiben. Sie würde weiterhin als unbescholten gelten.
Erneut vor Gericht
Aber die junge Frau hat das Angebot nicht angenommen und nicht einmal einen Teil der ihr aufgetragenen Sozialstunden abgearbeitet. Deshalb stand die Angeklagte jetzt noch einmal vor Gericht. Dieses Mal wurde die netto 1800 Euro verdienende Einzelhandelskauffrau verurteilt, zu einer teilbedingten Geldstrafe von 1080 Euro (180 Tagessätze zu je 6 Euro). Davon beträgt der unbedingte, dem Gericht zu bezahlende Teil 420 Euro. 660 Euro wurde für eine Probezeit von drei Jahren auf Bewährung bedingt nachgesehen. Die Angeklagte und Chef-Staatsanwalt Wilfried Siegele waren am Ende der Gerichtsverhandlung mit dem Urteil einverstanden. Die mögliche Höchststrafe wäre drei Jahre Gefängnis gewesen.
Keine zweite Chance
Der Strafrichter wollte der Angeklagten ursprünglich noch einmal eine Chance geben und sie noch wiederum mit einer Diversion davonkommen lassen, nun mit einer Geldbuße. Aber der Leitende Staatsanwalt sprach sich gegen eine zweite Chance aus. Warum die Heranwachsende Strafanzeige erstattet hat, blieb unklar. Ihre Mutter hatte die Kennzeichen von ihrem Auto abmontiert, nachdem ihre Tochter ihr mehrere Radarstrafen beschert hatte.
Corona habe ihr Mehrarbeit am Arbeitsplatz beschert. So erklärte die Einzelhandelskauffrau, dass sie keine gemeinnützige Gratisarbeit verrichtet habe.