Klage nach Jobverlust wegen Corona

Ischgl: Ex-Hotelköchin fordert 7200 Euro Entschädigung.
Die Folgen der behördlichen Maßnahmen im Tiroler Corona-Hotspot Ischgl beschäftigen sogar das Landesgericht Feldkirch. In einem Arbeitsprozess fordert dort eine Vorarlberger Hotelköchin von ihrem Ischgler Ex-Arbeitgeber als Entschädigung für den durch die Corona-Krise verursachten Jobverlust 7200 Euro.
Denn nach Ansicht der Vorarlberger Arbeiterkammer, die die Klägerin juristisch vertritt, ist die am 13. März schriftlich vereinbarte einvernehmliche vorzeitige Auflösung des befristeten Dienstverhältnisses rechtlich unwirksam. Weil der beklagte Hotelier das Arbeitsmarktservice (AMS) erst einen Tag davor über die beabsichtigte Auflösung der Arbeitsverhältnissen von mehreren Dutzend Hotelmitarbeitern informiert habe.
Das Frühwarnsystem schreibe in Paragraf 45a des Arbeitsmarktförderungsgesetzes (AMFG) Dienstgebern mit 20 bis 100 Beschäftigten jedoch vor, das AMS zumindest 30 Tage davor über geplante Kündigungen von mindestens fünf Arbeitnehmern in Kenntnis zu setzen.
In dem Arbeitsprozess fand am vergangenen Freitag die letzte Verhandlung statt. Das Urteil des Senats unter dem Vorsitz von Richterin Manuela Schwarz wird schriftlich erfolgen.
Abweisung beantragt
Der Tiroler Anwalt des Ischgler Hoteliers beantragte eine Abweisung der Klage: Weil durch die kurzfristigen behördlichen Anordnungen die AMFG-Bestimmungen nicht eingehalten werden konnten. Wegen der akuten Corona-Krise habe das Hotel in dem Tiroler Wintersportort spätestens am 15. März schließen müssen.
Ab dem Nachmittag des 13. März sei das Paznauntal unter Quarantäne gestellt werden. Deshalb habe der beklagte Hotelier am 13. März bis Mittag einvernehmliche Auflösungen des Arbeitsverhältnisses mit den meisten seiner rund 50 Mitarbeiter per 14. März vereinbart. Auch die Köchin aus Vorarlberg sei froh gewesen, dass sie das Tal am 13. März noch rechtzeitig verlassen habe können.
Finanzielle Entschädigung
Klagsvertreterin Julia Bischof verlangt für ihre 21-jährige Mandantin aber eine finanzielle Entschädigung dafür, dass sie wegen der Auflösung des Dienstverhältnisses nicht bis 6. Mai in dem Hotel als Saisonarbeiterin tätig sein konnte.
Der beklagte Hotelier merkte vor Gericht an, in 30 Jahren als Unternehmer sei das sein erster Arbeitsprozess. Aber er müsse nach vorne schauen, auf den kommenden Winter. „Wir bereiten uns schon vor, es wird sicher eine gute Saison“, sagte der beklagte 57-Jährige mit ironischem Unterton.