Gattin geschlagen, gewürgt und bedroht

Teilbedingte Haft für Vorbestraften wegen fortgesetzter Gewaltausübung.
Vor allem wegen häuslicher Gewalt wurde der mit zwei Vorstrafen belastete Angeklagte am Landesgericht Feldkirch zu einer teilbedingten Haftstrafe von neun Monaten verurteilt. Davon beträgt der unbedingte, zu verbüßende Teil drei Monate. Das Urteil, das der von Andrea Concin verteidige Angeklagte annahm, ist nicht rechtskräftig. Denn Staatsanwalt Simon Mathis nahm drei Tage Bedenkzeit in Anspruch. Der Schuldspruch erfolgte wegen fortgesetzter Gewaltausübung und gefährlicher Drohung. Die mögliche Höchststrafe wäre drei Jahre Gefängnis gewesen.
Einen Monat abgesessen
Einen Haftmonat hat der Untersuchungshäftling bereits in der U-Haft in der Justizanstalt Feldkirch abgesessen. Der 24-Jährige wurde gerichtlich dazu verpflichtet, Bewährungshilfe in Anpruch zu nehmen und sich einem Antiaggressionstraining zu unterziehen. Erfüllt er diese Auflagen nicht, könnten auch die bedingten sechs Haftmonate nachträglich vollzogen werden.
Nach den gerichtlichen Feststellungen hat der Österreicher türkischer Herkunft zwischen April und September 2019 seine Ehefrau mehrfach geschlagen, gewürgt und bedroht. Zudem hat der Arbeitslose nach Ansicht der Richterin auch andere Menschen bedroht.
Der angeklagte Unterländer war teilweise geständig und bestritt vor Gericht vergeblich den Hauptvorwurf der häuslichen Gewalt. Er behauptete, seine Gattin habe ihm einmal einen Aschenbecher gegen den Kopf geschlagen.
Richterin wird BG-Vorsteherin
Die Gerichtsverhandlung fand am Landesgericht im ehemaligen Gebäudetrakt der Staatsanwaltschaft statt. Dort wurden zwei Büros zu Verhandlungssälen umgestaltet. Geurteilt hat Richterin Sonja Nachbaur. Sie wird ab 1. August als Nachfolgerin von Karin Seidl-Wehinger Vorsteherin des Bezirksgerichts Feldkirch. Seidl-Wehinger löst als Vizepräsidentin des Landesgerichts Angelika Prechtl-Marte ab, die Präsidentin des Landesgerichts wird.

Von Seff Dünser